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Erklärung und Forderungen der parteiunabhängigen Homosexuellen- organisationen Österreichs zum Partnerschaftsgesetz

GLEICHE RECHTE UND GLEICHE PFLICHTEN

NATÜRLICH AM STANDESAMT!

 

Erklärung und Forderungen der parteiunabhängigen

Homosexuellen-Organisationen Österreichs

zum PartnerInnenschaftsgesetz

(13. 11. 2009)

 

Österreichs Lesben- und Schwulenorganisationen kämpfen seit Jahrzehnten für die Gleichberechtigung und rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare, die in unserer Gesellschaft ebenso klar Verantwortung miteinander und füreinander übernehmen wie heterosexuelle Paare. Genau deshalb müssen lesbische und schwule ÖsterreicherInnen für ihre PartnerInnenschaften die gleichen Rechte und Pflichten erhalten wie ihre heterosexuellen MitbürgerInnen, und das natürlich auch am Standesamt! Das haben sowohl die SPÖ (durch Parteitagsbeschlüsse) als auch die ÖVP (vgl. Perspektivengruppe) bereits anerkannt!

 

Wir beobachten daher genau die internationale – vor allem (west-)europäische – Rechtsentwicklung, die aufzeigt, wie alleine Österreich in dieser Frage mittlerweile in Westeuropa steht! Während viele (west-)europäische Länder bereits die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben und die Mehrzahl der übrigen Staaten schon ein Rechtsinstitut wie die „Eingetragene Partnerschaft“ eingeführt hat, gibt es in Österreich immer noch nichts dergleichen.

 

So wie es in Europa im Detail diverse Ansätze zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare gab, so weichen in Details die Wünsche einzelner Organisationen in Österreich leicht voneinander ab – etwa weil viele Hetero- und Homosexuelle das österreichische Eherecht mittlerweile generell für reformbedürftig halten. Doch letztlich kämpfen wir alle für ein gemeinsames Ziel, eine größtmögliche rechtliche Absicherung unserer PartnerInnenschaften!

 

Deswegen sind wir stolz, dass wir im letzten Jahrzehnt konsequent an einem gemeinsamen Standpunkt gearbeitet haben und uns nicht auseinanderdividieren lassen. Meilensteine dieser Zusammenarbeit waren die parlamentarische BürgerInneninitiative „Gleich viel Recht für gleich viel Liebe“ (20/BI-XXI.GP) – die wir am 18. Mai 2001 gemeinsam an NR-Präsident Dr. Heinz Fischer überreichten – sowie unser Konsens in der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) der Regierung Gusenbauer (siehe IMAG-Endbericht vom Frühjahr 2008) und unsere gemeinsame Pressekonferenz „Das schlechteste Partnerschaftsgesetz der Welt? am 13. Juni 2008: http://www.rklambda.at/dokumente/news_2008/News-de_20080613_Pressekonferenz

 

In eben dieser Gemeinsamkeit FORDERN WIR VON DER SPÖ-ÖVP-REGIERUNG:

 

·          Zugang für gleichgeschlechtliche Paare zu allen Rechten und Pflichten der Ehe – auch Adoption und Fortpflanzungsmedizin! Gleichzeitig zügige rechtliche Fortentwicklung von Ehe und Lebensgemeinschaften für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare!

 

·          Falls ein eigenständiges Rechtsinstitut für homosexuelle PartnerInnen geschaffen wird: Gleichzeitig umfassende Regelung ALLER betroffenen Rechtsmaterien in Form einer „Generalklausel“ – alles andere ist nicht praktikabel und bleibt stets lückenhaft!

 

·          Eintragung am Standesamt, das personenstandsrechtlich ebenso für hetero- wie homosexuelle ÖsterreicherInnen zuständig ist – alles andere ist Diskriminierung!

 

·          Umgehende Vorlage eines Gesamtpaketes (inklusive aller Rechtsmaterien anderer Ressorts) zur NGO-Begutachtung rechtzeitig VOR dem Beschluss im Ministerrat!

 

Rückfragehinweis: Manfred Wondrak, 0664 24 54 501

13. 11. 2009 |